Meisterprämie NRW
Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund, die Europäische Union und andere Institutionen unterstützen Handwerkerinnen und Handwerker auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und auch danach noch auf vielfältige Weise. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme.
Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den fachlich und zeitlich anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.
Die Meistergründungsprämie ist ab sofort digital!
Im Zuge der Weiterentwicklung des Förderprogramms Meistergründungsprämie NRW und zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens steht Ihnen ab dem 01.05.2026 ein volldigitales Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass die Antragstellung zur Meistergründungsprämie NRW ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über das neue digitale Förderportal erfolgt. Gleiches gilt für die Einreichung von Unterlagen sowie den papierlosen Versand des Zuwendungsbescheides durch die LGH und die Kommunikation im Verfahren.
Eine Antragstellung in Papierform ist daher ab dem 01.05. nicht mehr möglich.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bietet erweiterte Förderung und höhere Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert gemeinsam mit der Europäischen Union mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft die nachhaltige Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen.
Neben den Förderprogrammen, die die LGH für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen abwickelt, können Gründer und bestehende Handwerksunternehmen weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Für Letztere kommt unter Umständen die Potenzialberatung NRW in Frage. Existenzgründer und „Jung-Unternehmer" (bis drei Jahre nach der Gründung) mit vergleichsweise hohem Kapitalbedarf wiederum können den StarterScheck Handwerk NRW nutzen, eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.